KfW – Bedingungen
Standards ab dem 01.07.2010
* Angaben des Jahresprimärenergiebedarfs (Qp) und des spezifischen Transmissionswärmeverlustes (HT)
jeweils in % des Referenzgebäudes nach EnEV.
Die Stufen KfW-Haus 55 und 40 erfordern aufgrund des hohen technischen Anspruchs besondere Maßnahmen, um die Qualität der durchgeführten Maßnahmen und das vom Bauherren gewünschte Ergebnis sicherzustellen. Neben den Bestätigungen des Sachverständigen bei Antragsstellung und nach Durchführung der Maßnahmen ist daher in in diesen Förderstufen sowohl im Neubau als auch in der Sanierung die Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen Pflicht.
Eine weitere Neuheit: Wie schon bei der energetischen Sanierung gewährt die KfW zukünftig auch in der Neubauförderung Tilgungszuschüsse ergänzend zum Förderkredit. Diese betragen bis zu 20% der Darlehenssumme. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der erreichten Energieeffizienz des Gebäudes. Dabei gilt: Je besser die Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderung. Gleichzeitig werden die Zinssätze innerhalb der einzelnen Programme vereinheitlicht. Damit wird die Forderung insgesamt für die Kreditnehmer noch einfacher und transparenter.
Achtung:
Bezug des Grenzwertes von HT’ nicht auf die EnEV-Vorgabe (Tab. 2, S.34)
sondern auf den HT’-Wert des Referenzgebäudes (Tab. 1, S.34).
Einzelmaßnahmen sind wieder zugelassen. Bitte beachten Sie dazu die aktuellen KfW-Förderkonditionen. Im Programm EVA Version 14 sind die Einzelmaßnahmen integriert.
Bitte unbedingt unser KfW-Antrag-Video beachten.